„Lebe zum halben Preis“ – so lautet das Motto der WOBITA GmbH aus Schwabmünchen. Doch was genau steckt hinter der innovativen Idee der vier langjährigen Immobilienexperten? Und warum bietet dieses Konzept so viele Vorteile? Geschäftsführer Jakob Weber klärt alle Fakten.
Niedrige Renten, ein turbulenter Immobilienmarkt, stark gestiegene Zinsen und hohe Baukosten. Wohnen im Alter ist mit vielen Herausforderungen verbunden – genauso wie das Investieren in Kapitalanlagen. Um bei beiden Problemen gleichzeitig Abhilfe zu schaffen, erfand Jakob Weber das in Deutschland einzigartige WOBITA Konzept.
Wie wurde das WOBITA Konzept entwickelt?
Jakob Weber: „Alles begann vor etwa zwei Jahren, als ich die Grundidee dafür entworfen habe. Damals fing ich an, mich intensiver mit den Schwierigkeiten des Immobiliengeschäfts auseinanderzusetzen. Ich wollte einfach Lösungen für bestimmte Problemstellungen finden – und mit der Zeit entwickelte sich so das WOBITA Konzept. Nachdem ich immer länger an den Details feilte, da zum Beispiel juristisch auch alles abgesichert sein muss, stellte ich meine Arbeit meinen Kollegen Florian Boehlke, Peter Colombo und Georg Käs vor, die ebenfalls jahrelange Erfahrung in der Immobilien- und Finanzbranche haben. Das gesamte Jahr 2023 haben wir anschließend genutzt, um das Konzept zu verfeinern – und seit Februar 2024 sind wir endlich offiziell auf dem Markt. “
Auf welche Standorte lässt sich das WOBITA Konzept anwenden?
Jakob Weber: „Wir bieten das Konzept deutschlandweit an. Weil uns aber der Bezug zur Regionalität wichtig ist, haben wir im Raum Augsburg gestartet. Hier konnten wir auch anfangen, unser Netzwerk nach und nach aufzubauen. Und die Resonanz ist super. Wir haben vor allem in Augsburg und Umgebung immer mehr Bauträger, die unser Konzept anwenden möchten.“
Für wen ist das WOBITA Konzept geeignet?
Jakob Weber: „Von Seiten der Wohnungsrechtsinteressenten besteht unsere Zielgruppe aus Personen ab dem 60. Lebensjahr. Hier geht es genau um die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet und gespart haben und keine altersgerechte oder eine inzwischen zu große, bereits abgezahlte Immobilie besitzen. Wenn sie nun ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen möchten, und sich davon eine Neubauimmobilie leisten wollen, ist aber das ganze Kapital wieder weg. Und die aktuell niedrige Durchschnittsrente erschwert die Finanzierung zusätzlich. Mit dem WOBITA Konzept erhalten diese Personen jedoch eine Alternative, die es ihnen ermöglicht, zur Hälfte des eigentlichen Kaufpreises und ohne monatliche Mietzahlungen ein Wohnrecht innerhalb einer Immobilie auf Lebenszeit zu erhalten.“
Was bedeutet „Wohnrecht auf Lebenszeit“?
Jakob Weber: „Durch dieses Wohnrecht werden die Wohnungsrechtsinteressenten unkündbar – und haben die Sicherheit, bis zu ihrem Lebensabend in dem jeweiligen Objekt wohnen zu können. Dabei sind die Wohnrechtsinteressenten auch bei Zahlungsunfähigkeit, zum Beispiel wegen zu hohen Energiekosten, oder einer Zwangsversteigerung abgesichert. Da sie kein eigenes Wohneigentum besitzen, sondern nur Bewohner sind, haben sie in so einem Notfall Anspruch auf staatliche Hilfe.“
Welche sonstigen Absicherungen gibt es für den Bewohner?
Jakob Weber: „Sollte der Bewohner innerhalb von zehn Jahren sterben, gibt es bei uns noch einen Sicherheitsmechanismus. Das bedeutet, der Kapitalanleger entscheidet, ob er zum Beispiel die Verwandten und Erben noch bis zum zehnten Jahr kostenlos in der Wohnung leben lässt oder sie zu einer bestimmten Summe ablöst, die vorher vertraglich festgesetzt wurde.“
Welche Vorteile hat der Kapitalanleger bei dem WOBITA Konzept?
Jakob Weber: „Der Kapitalanleger zahlt als anderer Part ebenfalls nur die Hälfte des Kaufpreises der Immobilie. Dafür ist er aber auch der offizielle Eigentümer des Objektes, und muss sich lediglich um die Instandhaltung des Hauses kümmern. Er kann es zwar während der Lebenszeit des Wohnungsrechtsinteressenten nicht selbst nutzen und erhält keine Miete – jedoch kann er nach Ableben des Bewohners frei über die Immobilie verfügen – zur Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. Dabei kann er sich entscheiden, ob er die Immobilie selbst nutzen oder weiterverkaufen möchte. Letzteres ist übrigens zu jeder Zeit möglich. Durch das unkündbare Wohnrecht sind die Bewohner dann von diesem Wechsel nicht betroffen, denn es ändert sich lediglich der offizielle Besitzer der Wohnung.“
Warum ist es sinnvoll, Eigenkapital mit dem WOBITA Konzept in Immobilien anzulegen?
Jakob Weber: „Das Hauptargument ist hierbei natürlich der halbierte finanzielle Aufwand. Anstatt eine Wohnung für 400.000 Euro zu erwerben, kostet das gleiche Objekt in unserem Konzept nur 200.000 Euro. Des Weiteren verbinden wir das Konzept zukünftig auch mit günstigen KfW-Darlehen. Ein KfW-Darlehen ist eine Form der Förderung, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt wird. Statt also auf Sparbuch und Co. zurückzugreifen, lässt es sich hier ideal für das Alter vorsorgen. Außerdem beträgt der Wertzuwachs der Immobilie bereits zum Zeitpunkt des Kaufes fast 100%, was wiederum zu einem besseren Schutz vor Inflation beiträgt.“
Wie berechnen sich die Anteile der beiden Parteien?
Jakob Weber: „Sie basieren auf dem Alter des Wohnungsrechtsinteressenten. Dabei lautet unser Motto: Je älter der Bewohner, desto weniger muss er zahlen. Im Umkehrschluss gilt: je jünger der Bewohner, desto mehr. Wir passen die genauen Rechenzahlen jedoch jährlich an die Gegebenheiten des Statistischen Bundesamtes an, um auch alles fair zu verteilen.“
Wie vermittelt WOBITA die Parteien?
Jakob Weber: „Es läuft alles parallel: Die Bauträger, mit denen wir einen Vertrag vereinbart haben, stellen kostenlos auf unserer Plattform ihre Objekte ein. Da auf unserer Website die Immobilien öffentlich einsehbar sind, können sie anschließend anonym und unter Datenschutz von den Wohnungsrechtsinteressenten und Kapitalanlegern geliked werden. Findet ein Match statt, beziehungsweise gibt es Interesse von beiden Parteien bezüglich einer Immobilie, wird der Bauträger darüber benachrichtigt. Er kann sich anschließend entscheiden, ob er mit den Personen näher in Kontakt tritt – hierzu verlangen wir unsere Gebühr. Kommt es zu einem Deal, werden die zwei Notarverträge des WOBITA Konzepts unterzeichnet. Sie machen es erstmalig überhaupt in Deutschland möglich, innerhalb einer Neubauwohnung Wohnungsrechte zu verkaufen.“